Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen

Paul Ernst Bike Werk
Herchenbachstraße 15
51491 Overath
Telefon: +49 152 0892 3906
E-Mail: info@bike-werk.com

(nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde").

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Reparatur-, Wartungs-, Montage- und Serviceleistungen rund um Fahrräder, E-Bikes und Zubehör. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde den Reparatur- oder Serviceauftrag erteilt und dieser vom Auftragnehmer angenommen wird. Die Annahme kann mündlich, schriftlich, per E-Mail oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung erfolgen.

§ 3 Leistungen

Der Auftragnehmer führt Reparaturen, Wartungen und sonstige Servicearbeiten nach bestem Wissen und handwerklichem Können durch. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem erteilten Auftrag.

Zusätzliche Arbeiten, die während der Reparatur als notwendig erkannt werden, dürfen nach vorheriger Rücksprache mit dem Kunden durchgeführt werden. Ist eine Rücksprache nicht möglich und sind die Arbeiten zur Verkehrssicherheit erforderlich, dürfen diese auch ohne vorherige Zustimmung ausgeführt werden.

§ 4 Preise und Zahlung

Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

Die Vergütung ist nach Fertigstellung der Leistung sofort fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto.

§ 5 Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Stellt sich während der Reparatur heraus, dass zusätzliche Arbeiten oder Materialkosten anfallen, wird der Kunde unverzüglich informiert, sofern die Mehrkosten 30,00 € übersteigen. Mehrkosten bis zu 30,00 € können ohne vorherige Rücksprache ausgeführt werden, um einen reibungslosen Ablauf der Reparatur zu gewährleisten.

§ 6 Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad nach Fertigstellung der Arbeiten unverzüglich abzuholen und die Leistung zu prüfen. Mit der Abholung gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine offensichtlichen Mängel gerügt werden.

§ 7 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, normalen Verschleiß oder mangelnde Pflege entstehen.

Bei E-Bikes erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf Akkus und elektronische Komponenten, soweit diese vom Hersteller ausgeschlossen oder altersbedingt verschlissen sind.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Haftungsausschluss für Alt- und Gebrauchtteile

Bei Verwendung von gebrauchten oder instandgesetzten Teilen erfolgt dies ausschließlich auf Wunsch des Kunden. Für diese Teile wird keine Gewährleistung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Aufbewahrung und Standgeld

Ab dem dritten Werktag nach Mitteilung der Fertigstellung kann ein Standgeld in Höhe von 2,50 € pro Tag erhoben werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Fahrräder, die trotz Aufforderung länger als drei Monate nicht abgeholt werden, können nach vorheriger Ankündigung verwertet werden.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf unserer Website zu entnehmen.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

Stand: Mai 2026